Barrierefreiheit und DSGVO
Websites ohne Cookie-Banner, ohne Datenabfluss an Dritte und für alle Menschen nutzbar.
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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Betriebe, die online verkaufen oder Termine vergeben, müssen ihre Website barrierefrei gestalten. Und die meisten Cookie-Banner gäbe es gar nicht, wenn die Seite keine fremden Dienste laden würde.
Datenschutz durch Bauweise
- Schriften, Skripte und Bilder liegen auf Ihrem Server – keine Google Fonts, keine CDNs
- Kein Tracking, keine Werbung, keine Cookies für Besucher
- Spamschutz für Formulare ohne Google reCAPTCHA
- Hosting in Deutschland mit Auftragsverarbeitungsvertrag
- Impressum und Datenschutzerklärung passend zur tatsächlichen Technik
Barrierefrei nach WCAG 2.1 AA
- Ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen
- Vollständig per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus
- Saubere Überschriften, Landmarken und Alternativtexte für Screenreader
- Animationen, die sich bei „Bewegung reduzieren“ abschalten
- Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Website
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